Landgericht Köln stärkt die Meinungs- und Pressefreiheit in der Causa Dr. Mathias Dieth vom ZDF

Update vom 14.11.2016

In der mündlichen Verhandlung zum Berufungsverfahren zum Aktenzeichen 28 S 1/16 bei der 28. Kammer des Landgericht Köln (1. Instanz war das Amtsgericht Köln) hat die Kammer die Meinungsfreiheit gestärkt, z.B. bei kritischen Berichten über fragwürdige Vorgänge im ZDF.


BILDSCHIRMFOTO: Der ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth in einer Reportage von ZDF-Reporter Oliver Koytek

Hintergrund zu dem Verfahren LG Köln 28 S 1/16

Der in dem Verfahren und insbesondere in der 1. Instanz stark schmähend auftretende ZDF-Mitarbeiter und Medienrechtler Dr. Mathias Hermann Dieth von der Kölner Partnerschaftsgesellschaft "Strunden und Partner Rechtsanwälte" (vertreten von der Kanzlei von Ralf Höcker) vertrat die Rechtsauffassung, dass es nicht gestattet sei Meinungen zu einer Reihe auf wahren Tatsachen beruhenden Fakten öffentlich zu äußern und diese Fakten zu werten.


Daher mahnte der ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth über die Kanzlei von Dr. Ralf Höcker den Meinungsäusserer wegen einer Vielzahl von Meinungsäusserungen ab (näheres zu der Abmahnung hier).

Da der abgemahnte Meinungsäusserer die Kostennote von der Sozietät "Höcker Rechtsanwälte" nicht begleichen wollte, klagte der ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth vor dem Amtsgericht Köln auf Erstattung angeblicher Anwaltskosten u.a. (!) zu den folgenden abgemahnten Meinungsäusserungen.




Die dem Beweis anhand der Akte der Staatsanwaltschaft Koblenz AZ 2080 Js 27958/14 zugänglichen Äusserungen Nr. 1-5 und von den Herren Juradoktoren und Medienrechtsexperten beanstandeten Aussagen wurden von der Kammer als völlig zulässige Meinungsäusserungen gewertet.

Zu der Äusserung Nr. 6 stellte die Kammer fest, dass sie die Meinung der ersten Instanz, dem Amtsgericht Köln, teile, nämlich das es überhaupt nicht rufschädigend sei, wenn Anwälte selbst Massenmörder - was die ehemalige Ehefrau von Gustl Mollath natürlich nicht ist (!) - gerichtlich vertreten.

Zu der Äusserung Nr. 7 stellte die Kammer fest, dass diese Äusserung eine völlig legitime Wertung sei, da die Fresenius Hochschule selbst geschrieben hatte, dass Dr. Mathias Dieth eben nicht mehr seid 2011 als Dozent tätig ist (Anmerkung: Dr. Mathias Dieth ebenso wie der weitere ZDF-TV-Anwalt und sein Kanzleipartner Marc Holger Oetzel werden nicht mehr auf der Homepage der Fresenius Hochschule Köln als Dozenten im Dozentenverzeichnis per Stand 14.11.2016 geführt).

Zu der Äußerung Nr. 8 sagte die Kammer, dass der Meinungsäusserer nicht glaubhaft dargelegt hat, dass es sich um eine wahre Tatsache handeln würde.



Berufungsurteil

Das Berfungsurteil LG Köln 28 S 1/16 (inkl. der größtenteils unberechtigten Abmahnung) finden Sie hier als PDF-Dokument

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